Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chip-Germany GmbH für den Verkauf für Dienstleistungen und Produkten
1 . Grundlegende Bestimmungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die von der Firma Chip-Germany GmbH als Verkäufer mit der von ihr gehandelten Waren abschließt. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der Chip-Germany GmbH gelieferten Waren bedeutet, dass der Käufer auf von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der Chip-Germany GmbH rechtswirksam für den Gesamtvertrag.
2 . Zustandekommen des Vertrages
Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Chip-Germany GmbH zustande. Sollte bei eine schriftliche Bestätigung Fehler entstehen, kommt der Kaufvertrag durch die widerspruchslose Annahme der Ware und einer von der Firma Chip-Germany GmbH ausgestellten Rechnung zustande. Um die Wirksamkeit von Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages zu erreichen, bedarf es der schriftlichen Bestätigung der Chip-Germany GmbH. Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der Chip-Germany GmbH schriftlich bestätigt werden.
3 . Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Die Chip-Germany GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die ihr gegen den Käufer / Abnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, zustehen, vor. Der Käufer /
Abnehmer ist berechtigt, die im Eigentum der Chip-Germany GmbH stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und / oder zu veräußern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Käufers / Abnehmers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der Chip-Germany GmbH betreffen, hat der Käufer / Abnehmer die Chip-Germany GmbH unverzüglich zu unterrichten. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem einfachen EV geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Übersicherungsklausel: Soweit die Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben. Die Kosten etwaiger Interventionen der Chip-Germany GmbH gegenüber Vollstreckungsgläubigern gehen zu Lasten des Käufers / Abnehmers.
4 . Bestimmung der Haftung
Die Chip-Germany GmbH haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Auch wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn die Chip-Germany GmbH dem Käufer / Abnehmer Ratschläge über die Warenverwendung gegeben hat. Weiterhin haftet die Chip-Germany GmbH nicht, wenn die gelieferte Ware, zu einem bei diesen Produkten handelsüblichen Prozentsatz, schadhaft ist.
Die Haftung der Chip-Germany GmbH besteht ausschließlich darin, dass schadhafte Teile umzutauschen sind oder dass eine Gutschrift in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes ausgestellt wird. Jeglicher sonstiger Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.
Sobald die Chip-Germany GmbH die an den Käufer / Abnehmer zu liefernder Ware an den Spediteur, den Frachtführer, einen unselbständigen Beförderer oder an eine andere zum Transport bestimmte Person übergibt, geht die Gefahr auf den Käufer / Abnehmer über.
5 . Lieferbedingungen
Die zugesicherte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sollte die Chip-Germany GmbH in Verzug geraten, so kann der Käufer erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Chip-Germany GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen eingeräumt hat. Alle Ansprüche des Käufers im Falle der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Lieferung sind ausgeschlossen.
Die Chip-Germany GmbH ist von ihrer Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie von ihren Lieferanten nicht rechtzeitig und nicht in der richtigen Qualität oder sonstiger Spezifikation beliefert wurde. Hierüber hinaus ist sie von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Frachten, Rohstoffverteuerungen, Eingriffen von höherer Gewalt und dergleichen. In solchen Fällen ist die Chip-Germany GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Anpassung an die veränderten Umstände zu verlangen. Der Käufer hat ebenfalls das Recht auf einen neuen Kaufvertrag, der den veränderten Konditionen angepasst ist. Ein solches Verlangen ist innerhalb von drei Wochen nach Benachrichtigung durch die Chip-Germany GmbH, in welcher diese wegen veränderten Konditionen vom Kaufvertrag zurücktritt, bei der Chip-Germany GmbH geltend zu machen.
Die Preise gelten für unverpackte und unversicherte Waren. Die Lieferung erfolgt frei. Tritt eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Alle nach Vertragsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eingetretenen Veränderungen der vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zu Euro treffen den Abnehmer / Käufer. Wird der Zahlungstermin überschritten, so ist die Chip-Germany GmbH berechtigt, ab dem ersten Tag der Fälligkeit, dem Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.
6 . Preise und Zahlungsmodalitäten
Mit der Erteilung des Auftrages bestätigt der Abnehmer / Käufer seine Zahlungs- und Kreditwürdigkeit. Sollten nachträgliche Auskünfte Zweifel hierüber ergeben, so ist die Chip-Germany GmbH berechtigt, die Erfüllung des Liefervertrages von einer Vorauszahlung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle, oder bei Lieferung an Neukunden ohne Referenzen, steht es der Chip-Germany GmbH frei, den Rechnungsbetrag durch Nachnahme zu erheben.
7 . Mängelhaftungsrecht
Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware, entweder telegraphisch oder schriftlich, geltend gemacht werden. Der Abnehmer / Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort nach Eintreffen in handelsüblichem Umfang zu überprüfen. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig, auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit, durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Der Abnehmer / Käufer und die Chip-Germany GmbH verpflichten sich, ggfs. nichtige oder teilunwirksame Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren neuer Inhalt ihrem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
8 . Haftungsbeschränkungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Chip-Germany GmbH. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis begründeten, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit erfolgenden Rechtsstreitigkeiten, wird durch den Sitz der Chip-Germany GmbH bestimmt, nach deren Wahl auch durch den Sitz des Abnehmers / Käufers. Für den Vertrag gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.